Nachbetreuung
Jugendlichen, bei denen einen Rückführung ins Elternhaus nicht möglich ist, werden auf eine selbstständige Lebensführung vorbereitet.
Es gibt verschiedene Nachbetreuungsformen, die üblichste ist das BJW (Betreutes Jugendwohnen), das in Absprache mit dem Jugendamt eingeleitet wird.
Im Rahmen eines zunehmend kleiner werdenden Stundenkontingents bekommen die Jugendlichen Unterstützung durch einen ihnen persönlich zugeteilten Betreuer, der für sie in noch nicht ganz selbstständigen Lebensbereichen und Konflikt- und Krisensituationen Ansprechpartner ist.
Im Regelfall beginnt das BJW mit einer hausinternen Verselbstständigung, bei der die Jugendlichen sukzessiv die Verantwortung für ihr Alltagsleben übernehmen.