Aufnahme in der Wohngruppe und SBBZ ESEnt

Eine Aufnahme in der Wohngruppe der Werkstattschule und Beschulung in unserer angegliederten SBBZ ESEnt erfolgt i.d.R. durch eine direkte Anfrage des zuständigen Jugendamtes.

Voraussetzung ist, dass die Eltern sich mit einem Antrag auf Hilfe zur Erziehung an das Jugendamt gewandt haben oder das Jugendamt direkt tätig wird.

Das zuständige Jugendamt erteilt eine Kostenzusage an die Werkstattschule.

Die Kostenzusage muss für die Wohngruppenunterbringung, nach §§ 27, 34 oder 41 oder auch 35a, SGB VIII und für das Schulentgelt erfolgen.

Das zuständige staatliche Schulamt veranlasst für die/ den Jugendlichen ein sonderpädagogisches Gutachten und stellt einen Bescheid für die Werkstattschule aus.

In Abklärung mit dem zuständigen Jugendamt wird ein Vorstellungstermin und ein Kennenlernen der Werkstattschule vereinbart.
Eventuell kann auch vorausgehend oder zeitnah ein Probewohnen vereinbart werden.
Von den Jugendlichen erwarten wir dabei, dass sie ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und Einsicht in ihre Lebenslage mitbringen.

Mit dem Jugendamt, den Eltern und der/ dem Jugendlichen werden die Aufnahme, evtl. Probezeit, Kostenübernahme, individuelle Zusatzleistungen und auch die Zielsetzung in der Hilfeplanung abgesprochen.

 

Aufnahme als externe Schülern/Schülerinnen in der SBBZ ESEnt

 i.d.R. geschieht eine Aufnahme als externer Schüler*in der SBBZ ESEnt Werkstattschule nach einer direkten Anfrage des zuständigen Jugendamtes oder auch Schulamtes.

Die Eltern müssen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung gestellt haben oder schnellstmöglich stellen.
Das zuständige Jugendamt erteilt die Kostenzusage an die Werkstattschule für die Leistung auf Hilfe zur Erziehung.
Hier in der Regel nach § 27, Absatz 3 für die sozialpädagogische Betreuung und§ 27 SGB VIII für das Schulentgelt.
Das zuständige staatliche Schulamt veranlasst für die/den Jugendlichen ein sonderpädagogisches Gutachten und stellt einen Bescheid für die Werkstattschule aus.

In Abklärung mit dem zuständigen Jugendamt wird ein Vorstellungstermin und ein Kennenlernen der Werkstattschule vereinbart.

Eventuell kann auch vorausgehend oder zeitnah eine Probewoche vereinbart werden.
Von den Jugendlichen erwarten wir dabei, dass sie ein Mindestmaß an Kooperationsbereitschaft und Einsicht in ihre Lebenslage mitbringen.

Mit dem Jugendamt, den Eltern und der/ dem Jugendlichen werden die Aufnahme, evtl. Probezeit, Kostenübernahme, individuelle Zusatzleistungen
und auch die Zielsetzung in der Hilfeplanung abgesprochen.